Im Rahmen des BESCHLUSS Nr. 1/2021 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES IM RAHMEN DES ABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND JAPAN ÜBER EINE WIRTSCHAFTSPARTNERSCHAFT vom 25. Januar 2021 über die Änderungen der Anhänge 14-A und 14-B über geografische Angaben [2021/109] wurde erfreulicherweise u. a. als Herkunftsangabe der EU als für Deutschland zu schützender Name der Name „Pfalz“ für Wein aufgenommen.