Mit diesen Entwürfen hat das Ministerium insbesondere dem Bestreben der Wirtschaft entsprochen, das Weinrecht stärker am herkunftsorientierten Ansatz des Unionsrechts auszurichten. Für den Verband Deutscher Weinexporteure wurde mit diesen Vorschlägen endlich der nächste Schritt auf dem Weg zur Errichtung eines qualitätsorientierten Herkunftssystems gemacht.
Die Mitglieder des Verbandes Deutscher Weinexporteure haben in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 die Entwürfe zur Reform des deutschen Weinrechts diskutiert und sich bezüglich des Bezeichnungsrechts den im Vorstand des Deutschen Weinbauverbandes (DWV) kürzlich getroffenen Beschlüssen angeschlossen.