31. Januar 2020

EU-Kommission erlaubt größere Flexibilität bei der Stützungsmaßnahme der Absatzförderung in Drittländern

Im Amtsblatt der EU L 27/2020 wurde die DURCHFÜRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/133 DER KOMMISSION vom 30. Januar 2020 zur Abweichung von der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1150 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor veröffentlicht

Die Verordnung (EU) 2020/133 tritt am 3. Februar 2020 in Kraft.

Nähere Informationen zu der Durchführungsverordnung finden die VDW-Mitglieder im internen Bereich der Webseite.