VDW-Stellungnahme zu der Konsultation der Kommission zu handelspolitischen Maßnahmen der EU

Schreiben des VDW an das BMLEH zu den Wechselseitigen Zölle und Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Verband Deutscher Weinexporteure (VDW) ist der nationale Dachverband für die Erzeuger und Exporteure deutschen Weins. Der VDW fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen und vertritt die Interessen seiner Mitglieder sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Durch die Mitgliedschaft des Deutschen Weinbauverbands e. V. (DWV) und des Deutschen Raiffeisenverbands e. V. (DRV) im VDW wird eine große Basis für die Interessenvertretung aller exportierenden Weinbaubetriebe und Winzergenossenschaften geschaffen.

Die Europäische Kommission bittet um Stellungnahmen und Informationen im Zusammenhang mit neuen Zöllen der USA auf Produkte mit Ursprung in der Europäischen Union.

Die Maßnahmen der USA umfassen:

  1. 25 % Ad-Valorem-Zölle auf:
    • Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge,
    • bestimmte Autoteile.
  2. Allgemeine Zölle auf Importe von Produkten aus unter anderem der EU.
  3. Ausweitung der 25 %-Zölle auf:
    • Bier,
    • leere Aluminiumdosen.

Die Kommission prüft derzeit mögliche Gegenmaßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts in den Handelsbeziehungen mit den USA. Dies geschieht im Rahmen der Durchsetzungsverordnung (Enforcement Regulation), um die Interessen der EU zu schützen.

VDW-Position

Die Aufnahme von Weinen (CN 2204) und aromatisierten weinhaltigen Erzeugnissen (CN 2205 und 2206) sowie Spirituosen (CN 2208) in die Liste der Produkte für mögliche Vergeltungsmaßnahmen wäre nicht zielführend im Hinblick auf das mit diesen handelspolitischen Maßnahmen verfolgte Gesamtinteresse der EU. Gleichzeitig würde ihre Einbeziehung das Risiko erhöhen, dass EU-Weine und aromatisierte weinhaltige Erzeugnisse ihrerseits Ziel weiterer US-Gegenmaßnahmen werden.

Die folgenden Punkte erläutern die Einschätzung des VDW, dass Weine, aromatisierte Weinerzeugnisse und Spirituosen von dem Konsultationsvorschlag der Kommission auszunehmen sind:

  1. Keine Wirksamkeit zur Erreichung der handelspolitischen Ziele der EU

Kalifornien stellt 85 % des gesamten US-Weins her, und 95 % des von den USA exportierten Weins kommt aus Kalifornien. Es ist bekannt, dass Kalifornien eine Hochburg der Demokraten ist und neben New York und Illinois zu den „Big Three“ der Demokraten gehört. Der Bundesstaat Kalifornien hat seit 1992 bei jeder Präsidentschaftswahl für die Demokraten gestimmt und Kamala Harris hat in Kalifornien mit einem Vorsprung von 20 Prozentpunkten gewonnen.

Darüber hinaus machen die US-Weinexporte nur einen sehr kleinen Teil des US-Weinabsatzes aus, da die überwiegende Mehrheit der US-Weine im Inland verkauft wird. Die Hebelwirkung, die sich aus der Ausrichtung auf US-Weinexporte in die EU ergibt, bleibt völlig unbedeutend, während sie bei EU-Weinen, die in die USA exportiert werden, zu Rückwirkungen führen kann.

Bei den Spirituosen besteht ein erheblicher Teil der US-Ausfuhren in die EU aus Bourbon aus Kentucky, dessen zwei republikanische Senatoren jetzt zu der Minderheit in der Republikanischen Partei gehören, die die Legitimität von Präsident Trump zur Einführung von Zöllen in Frage stellt.

Da die EU-Zölle darauf abzielen, in den USA ein politisches Druckmittel gegen die Verhängung von Zöllen auf EU-Erzeugnisse zu erlangen, werden die Zölle auf US-Wein, -Weinerzeugnisse und -Spirituosen nicht das gewünschte Ergebnis bringen und könnten die laufenden Initiativen zur Beilegung des Handelsstreits konterkarieren.

Was die Reaktion der EU auf die US-Maßnahmen im Bereich Stahl und Aluminium gemäß Abschnitt 232 betrifft, so hatte die EU beschlossen, Weine und Spirituosen von der Liste der Vergeltungsmaßnahmen auszunehmen. Wir sind der EU-Kommission dankbar, dass sie auf die Argumente unseres Sektors und der Mitgliedstaaten eingegangen ist.

  1. Keine Entlastung für EU-Wirtschaftsakteure

Der Automobilstreit und der Stahl- und Aluminiumstreit haben nichts mit dem Weinsektor zu tun, und alkoholische Getränke haben sich bereits als unwirksames Druckmittel erwiesen, um eine Änderung der Haltung der US-Regierung in internationalen Handelsfragen zu erreichen. Die Anwendung außerordentlicher Zölle auf US-Wein und aromatisierte Weinerzeugnisse wird daher den Weinerzeugern in der EU keine Erleichterung bringen.

Auch die Verhängung von Gegenmaßnahmen gegen US-Weine als Reaktion auf die allgemeinen US-Zölle in dem Versuch, die Handelsbeziehungen wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wird die Belastung der EU-Weinerzeuger nicht verringern. Im Jahr 2024 belief sich der EU-Weinmarkt auf insgesamt 103,6 Millionen Hektoliter, während die US-Weinexporte in die EU nur 0,52 Millionen Hektoliter ausmachten, was nur 0,5 % des Marktes entspricht. Angesichts dieses minimalen Anteils hätte die Einführung von Vergeltungszöllen auf US-Weinexporte in die EU nur geringfügige Auswirkungen und würde den EU-Weinerzeugern keine nennenswerte Entlastung bringen.

  1. Wird EU-Weine Vergeltungsmaßnahmen und einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Ländern aussetzen

Die Aufnahme von US-Weinen und -Spirituosen in die EU-Vergeltungsliste könnte eskalierende Zölle der USA auf EU-Weine auslösen, wie sie von Präsident Trump im März öffentlich angedroht wurden.

Darüber hinaus sollten auch die möglichen Folgen etwaiger Vergeltungsmaßnahmen gegen US-Weine auf die laufenden Fälle im Luftfahrtsektor berücksichtigt werden; dies gilt umso mehr, als die Aussetzung der Handelsvergeltungsmaßnahmen zwischen der EU und den USA, die im Rahmen der WTO-Panels zu großen Verkehrsflugzeugen (Boeing und Airbus) beschlossen wurde, im Juni 2026 ausläuft, was zur Wiedereinführung des 25 %igen Zolls auf europäische Weine führen könnte.

Der EU-Weinsektor ist jedoch weitaus stärker vom US-Markt abhängig als der US-Weinsektor vom EU-Markt. Infolgedessen wird der EU-Weinsektor viel mehr verlieren als sein US-amerikanisches Pendant. Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nach wie vor das größte Exportziel für EU-Weine, auf die wertmäßig 27 % und mengenmäßig 21 % der EU-Weinexporte entfallen. Der US-Weinmarkt ist für die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des EU-Weinsektors von grundlegender Bedeutung.

Der US-Weinsektor ist weniger von seinen Ausfuhren abhängig – nur 8 % seiner Erzeugung werden exportiert. Die EU ist nach Kanada das zweitwichtigste Exportziel für US-Weine, die wertmäßig etwa 13 % der gesamten US-Weinexporte ausmachen.

  EU WINE EXPORTS TO US2024 (M€)%
 TOTAL EU4 882 028 100%
 TOTAL 5 Countries4.821.588  98,7%
1France2.364.48148,4%
2Italy1.932.65439,6%
3Spain334.7126,9%
4Portugal102.1352,1%
5Germany87.6061,8%
    

Heute und auf kurze Sicht gibt es keinen alternativen Weinmarkt, der den Verlust des US-Marktes ausgleichen könnte.

Darüber hinaus würden zusätzliche Vergeltungszölle auf EU-Weine, die in die USA exportiert werden, unabhängig von der Höhe des Zollsatzes, diese Weine gegenüber ihren Konkurrenten aus anderen Drittländern erheblich benachteiligen (z. B. 10 % für Wein aus Ländern wie Chile, Argentinien, Neuseeland oder Australien).

  1. Überproportionale Belastung für EU-KMU

Wie unter Ziffer 3 erläutert, könnte die Aufnahme von US-Wein und -Spirituosen in die EU-Gegenmaßnahmen die Aufnahme von EU-Weinen in die künftige US-Vergeltungsliste nach sich ziehen. In einem Handelsstreit, in den EU- und US-Wein verwickelt sind, werden die Weinunternehmen in der EU und insbesondere die KMU in der EU am meisten leiden.

  • Kleinere Weinunternehmen sind weniger in der Lage, ihre Ausfuhren zu diversifizieren und sind daher stärker von den großen Importmärkten abhängig.
  • Darüber hinaus verfügen kleinere Weinunternehmen über eine geringere wirtschaftliche Kapazität und sind anfälliger für schwierige Marktsituationen.

Im Vergleich dazu ist die US-Weinbranche stärker konzentriert, und große Unternehmen haben einen bedeutenderen Marktanteil. Dadurch sind sie robuster aufgestellt und besser in der Lage, mögliche Marktverluste zu kompensieren.

  1. Wird den EU-Weinmarkt negativ beeinflussen

Wie unter Ziffer 3 erläutert, würde die Aufnahme von US-Wein in die EU-Liste der Waren, die Gegenstand von Gegenmaßnahmen sind, unweigerlich Gegenmaßnahmen der USA auslösen, die den US-Weinmarkt für EU-Weine schließen würden, was äußerst negative Auswirkungen auf europäische Weine hätte.

In Anbetracht der Tatsache, dass es kurzfristig keinen alternativen Weinexportmarkt gibt, der den Verlust des US-Marktes ausgleichen könnte, würden die unverkauften Weine die ohnehin schon fragile Stabilität des EU-Weinmarktes noch mehr aus dem Gleichgewicht bringen und den Preis der Weine senken.

  1. Gefährdung der transatlantischen Wein-Zusammenarbeit

Seit dem Inkrafttreten des bilateralen EU-US-Weinabkommens im Jahr 2006 pflegen die Weinsektoren beider Seiten eine enge und konstruktive Zusammenarbeit. Diese Partnerschaft wurde 2020 durch die „EU-US Declaration of Principles on Trade in the Wine Sector“ weiter gefestigt – unterzeichnet vom CEEV und dem California Wine Institute.

Seit 2023 besteht außerdem ein institutionalisierter „EU-US Wine Dialogue“ zwischen der EU-Kommission (DG AGRI) und dem US-Handelsbeauftragten (USTR), mit dem Ziel, regulatorische Entwicklungen gemeinsam zu begleiten und Handelshemmnisse zu überwinden. Die Teilnahme der Wirtschaft über den „Industry Session“-Teil des Dialogs stärkt diese Zusammenarbeit zusätzlich.

Die Aufnahme von US-Wein in die EU-Maßnahmen würde dieses bewährte Kooperationsmodell schwer beschädigen und gleichzeitig das Potenzial einer gegenseitigen Unterstützung im Rahmen künftiger handelspolitischer Auseinandersetzungen mindern.

  1. Negative Auswirkungen auf europäische Investitionen in den USA

Viele Unternehmen, die US-Produkte – darunter auch Wein – in die EU exportieren, sind Tochtergesellschaften europäischer Unternehmen. Dies trifft insbesondere auf den Spirituosen- und Weinsektor in Kalifornien und Oregon zu. Maßnahmen gegen diese Exporte würden somit auch EU-Investitionen und Interessen in den USA direkt treffen.

In Anbetracht der oben dargelegten Gründe fordert der VDW die Europäische Kommission auf, Weine und aromatisierte Weinerzeugnisse sowie Spirituosen von Gegenmaßnahmen der EU-Kommission auszunehmen.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und freuen uns auf die Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. RA Christian Schwörer, VDW-Geschäftsführer

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